Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum bezieht sich auf die Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Immobilien, bei denen mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer jeweils einen Anteil an der Liegenschaft besitzen.
Das Stockwerkeigentum wird auch als "Eigentumswohnung" bezeichnet. Die Verwaltung von Stockwerkeigentum umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und unterliegt dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen. Weitere wichtige Grundlagen bilden die Stockwerkbegründung und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Das Stockwerkeigentum wird auch als "Eigentumswohnung" bezeichnet. Die Verwaltung von Stockwerkeigentum umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- Organisation und Leitung der Eigentümerversammlungen
- Erstellung von Jahresabrechnungen
- Instandhaltung der Liegenschaften
- Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Räumen und Einrichtungen wie beispielsweise Einstellhallen und Umgebungen.
Die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und unterliegt dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen. Weitere wichtige Grundlagen bilden die Stockwerkbegründung und das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.