×

Erstvermietung / Einzelvermietung

Bei einer Erstvermietung einer Liegenschaft handelt es sich um die Vermietung von Wohn- oder Gewerberäume, die neu erbaut oder komplett renoviert wurden.

Hier sind einige der Schritte, die typischerweise bei einer Erstvermietung in der Schweiz unternommen werden:
  • Erstellung eines Mietobjektprofils: Der Vermieter oder die Verwaltungsgesellschaft erstellt eine Beschreibung des Mietobjekts, die Informationen über die Grösse, den Standort, die Ausstattung und die Mietpreise enthält.
  • Werbung und Marketing: Die Vermarktung des Mietobjekts erfolgt über verschiedene Kanäle wie Online-Portale, Zeitungsanzeigen, Flyer und Plakate.
  • Besichtigungen: Interessierte Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, das Mietobjekt zu besichtigen und sich ein Bild von der Wohnung oder dem Gewerberaum zu machen.
  • Selektion der Mieter: Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, erfolgt eine Auswahl der geeigneten Mieterinnen und Mieter auf Basis verschiedener Kriterien wie Bonität, Beruf und Referenzen.
  • Abschluss des Mietvertrags: Wenn eine Einigung erzielt wird, wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. Der Mietvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mietbeziehung wie Mietdauer, Mietpreis, Kündigungsfristen und Zustand der Wohnung bei Mietbeginn.
  • Wohnungsübergabe: Vor dem Einzug des Mieters wird eine Wohnungsübergabe durchgeführt, bei der der Zustand der Wohnung dokumentiert und allfällige Mängel erfasst werden.
In der Schweiz gibt es zudem gesetzliche Vorschriften, die bei einer Erstvermietung zu beachten sind, wie beispielsweise das Bundesgesetz über Mietverhältnisse (Mietrechtsgesetz) oder das Obligationenrecht (OR).